Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 16.461,85 Euro festgesetzt.
I. Der Kläger, ein Nebenerwerbslandwirt, begehrt die Wiederherstellung der Anbindung mehrerer von ihm gepachteter, im Gemeindegebiet der Beklagten gelegener Grundstücke an das öffentliche Wegenetz sowie Schadensersatz für Ernteausfälle.
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