VGH Bayern - Beschluss vom 19.01.2017
8 ZB 15.811
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 -2 und Nr. 5; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; StVO § 41 Abs. 1; BayStrWG Art. 17 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 24.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen W 4 K 13.115

Anspruch eines Nebenerwerbslandwirts auf Wiederherstellung der Anbindung mehrerer von ihm gepachteter, in einem Gemeindegebiet gelegener Grundstücke an das öffentliche Wegenetz sowie Schadensersatz für Ernteausfälle; Einsturz einer auf einem Privatgrundstück gelegenen Brücke bei versuchter Reparatur und daraus resultierenden Ernteausfall; Unterspülung mehrerer Wege durch ein Hochwasser

VGH Bayern, Beschluss vom 19.01.2017 - Aktenzeichen 8 ZB 15.811

DRsp Nr. 2018/13729

Anspruch eines Nebenerwerbslandwirts auf Wiederherstellung der Anbindung mehrerer von ihm gepachteter, in einem Gemeindegebiet gelegener Grundstücke an das öffentliche Wegenetz sowie Schadensersatz für Ernteausfälle; Einsturz einer auf einem Privatgrundstück gelegenen Brücke bei versuchter Reparatur und daraus resultierenden Ernteausfall; Unterspülung mehrerer Wege durch ein Hochwasser

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 16.461,85 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 -2 und Nr. 5; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; StVO § 41 Abs. 1; BayStrWG Art. 17 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I. Der Kläger, ein Nebenerwerbslandwirt, begehrt die Wiederherstellung der Anbindung mehrerer von ihm gepachteter, im Gemeindegebiet der Beklagten gelegener Grundstücke an das öffentliche Wegenetz sowie Schadensersatz für Ernteausfälle.