Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger, der als angestellter Taxifahrer ohne eigene Konzession in M. tätig ist, begehrt die Einrichtung zweier Plätze zur Bereitstellung von Taxis (im Folgenden: Taxibedarfsstandplätze) zur Nachtzeit in der M. Innenstadt, und zwar einen Platz in der Nähe der Bar "...`s" (O. Platz 6) sowie einen Platz auf Höhe der Diskothek "... Club" (G. Straße 4).
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