Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 30.07.2021, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Karlsruhe ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers aus einem mit der Beklagten abgeschlossen Vollkaskoversicherungsvertrag wegen eines Unfallereignisses am 27.04.2013.
Der Kläger unterhielt bei der Beklagten eine Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung. Dem Versicherungsvertrag lagen unter anderem die "Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung für Pkw-private Nutzung", Stand 01.01.2010 (
Dort heißt es unter E.1.3 (Aufklärungspflicht):
"Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadensereignisses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie [...] "
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