Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 16.04.2019 gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss als unbegründet zurückzuweisen.
I.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|