Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.05.2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (Az.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil wird ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Die Klägerin ist mit weniger als 20.000 € beschwert.
I.
Die Klägerin begehrt vom Beklagten Schadensersatz wegen Falschberatung. Der Beklagte betreibt in X eine Generalagentur der T J Gruppe (weiter: J) als Ausschließlichkeitsvertreter.
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