OLG Hamm - Beschluss vom 01.06.2022
20 U 294/21
Normen:
VVG a.F. § 12 Abs. 1 S. 1 Hs. 2;
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 26.08.2021

Ansprüche des Versicherungsnehmers einer Kapitallebensversicherung mit Auszahlungsplan nach dem Modell Wealthmaster Noble

OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2022 - Aktenzeichen 20 U 294/21

DRsp Nr. 2023/2015

Ansprüche des Versicherungsnehmers einer Kapitallebensversicherung mit Auszahlungsplan nach dem Modell "Wealthmaster Noble"

Zu Versicherungsbedingungen einer Lebensversicherung, welche – für den Erlebensfall – zunächst regelmäßige Auszahlungen und dann eine Schlusszahlung verspricht: Nach den im Streitfall vereinbarten Bedingungen sind bei der Berechnung der Schlusszahlung die früheren Auszahlungen (zulasten des Versicherungsnehmers) zu berücksichtigen.

Bei einer Kapitallebensversicherung nach dem Modell "Wealthmaster Noble" ergibt die Auslegung der Versicherungsbedingungen, dass die vereinbarten Auszahlungen unter Einlösung der entsprechenden Poolanteile des Versicherungsnehmers erfolgen und im Rahmen der Schlusszahlung nur am Schluss des Vertrages verbliebene Anteile einzulösen sind.

Tenor

I. Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, seine Berufung gegen das am 26.08.2021 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen (§ 522 II ZPO).

II. Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, auch dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird, innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung.

Normenkette:

VVG a.F. § 12 Abs. 1 S. 1 Hs. 2;

Gründe