1. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 12.05.2023 verkündete Urteil der 9a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 03.11.2023 .
2. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 140.000 Euro festgesetzt.
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