Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 20.09.2019, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die Parteien streiten über Ansprüche wegen anwaltlicher Pflichtverletzung aus übergegangenem Recht.
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