Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Kammergerichts vom 20. November 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin verlangt vom beklagten Land Schadensersatz im Zusammenhang mit der Versagung der Erlaubnis zum Betrieb zweier Spielhallen.
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