Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern über die Nichtzulassung der Revision in seinem Urteil vom 3. November 2020 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Der Beschluss des Senats vom 23. Februar 2022 wird geändert. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Prozesskostenhilfe gewährt. Ihm wird Rechtsanwalt J. K., ..., ... als Prozessbevollmächtigter beigeordnet.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren wird vorläufig auf 10 000 € festgesetzt.
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