VerbrKrG § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2 S. 1, § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;
Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Pkw-Leasingverträge - Leasing, Kfz-Leasing, VerbrKrG, Finanzierungsleasing, Amortisation
OLG Köln, Urteil vom 28.04.1995 - Aktenzeichen 4 U 100/94
DRsp Nr. 1996/20578
Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Pkw-Leasingverträge - Leasing, Kfz-Leasing, VerbrKrG, Finanzierungsleasing, Amortisation
Ein Kfz-Leasingvertrag unterliegt als Finanzierungsleasing dem Verbraucherkreditgesetz nicht erst dann, wenn das Fahrzeug dem Leasingnehmer bei Vertragsende angedient werden soll, sondern bereits dann, wenn der Leasingnehmer - auf welche Weise auch immer - das endgültige wirtschaftliche Risiko des Wertverzehrs der Leasingsache trägt.
Normenkette:
VerbrKrG § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2 S. 1, § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;
Tatbestand:
Die Klägerin betreibt als Tochtergesellschaft der B. ein Leasingunternehmen.
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