Anzuwendendes Gesetz

Autor: Hans-Helmut Schaefer

Unzureichendes Strafzumessungsrecht

Entscheidungen der Gerichte über die Rechtsfolgen einer Straftat (Strafe, Nebenfolge, Maßregeln der Sicherung und Besserung) sind häufig fehlerbehaftet und werden auf Berufung oder Revision hin aufgehoben. Die Verteidigung ist gut beraten, diesem Bereich Aufmerksamkeit zu schenken. Das Strafzumessungsrecht ist dogmatisch nur unzureichend strukturiert.

Eine Checkliste zur Strafzumessung finden Sie hier: