Aufnahme eine nicht zuvor festgesetzten Erstattungsanspruchs in Abrechnungsbescheid
BFH, Urteil vom 25.02.1992 - Aktenzeichen VII R 8/91
DRsp Nr. 1996/11462
Aufnahme eine nicht zuvor festgesetzten Erstattungsanspruchs in Abrechnungsbescheid
»Der Umstand, daß das FA seinen Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2AO (1977) nicht zuvor in einem besonderen Rückforderungsbescheid festgesetzt hat, steht seiner Aufnahme in einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2AO (1977) nicht entgegen.«