BGH - Urteil vom 05.02.1965
VI ZR 239/63
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
VersR 1965, 491
ZfS 1984, 259
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,

Ausbleiben von Einkünften aufgrund Erkrankung

BGH, Urteil vom 05.02.1965 - Aktenzeichen VI ZR 239/63

DRsp Nr. 1994/6120

Ausbleiben von Einkünften aufgrund Erkrankung

Ein Geschädigter, der Verdienstausfall ersetzt verlangt, muß sich entgegenhalten lassen, daß die entgangenen Einkünfte auch ohne das schädigende Ereignis - etwa infolge einer bereits vor dem Unfall vorhandenen Erkrankung oder Disposition - zu einem bestimmten Zeitpunkt ganz oder teilweise ohnehin eingetreten wären.

Normenkette:

BGB § 823 ;
Vorinstanz: OLG Karlsruhe,
Fundstellen
VersR 1965, 491
ZfS 1984, 259