BFH, Urteil vom 12.10.1999 - Aktenzeichen VIII R 21/97
DRsp Nr. 2000/1775
Ausgleichszahlungen an Kfz-Vertragshändler
»§ 24 Nr. 1 Buchst. c EStG ist auf Ausgleichszahlungen, die in entsprechender Anwendung des § 89bHGB an Kfz-Vertragshändler (Eigenhändler) geleistet werden, analog anwendbar.«
Normenkette:
EStG § 24 Nr. 1 lit. c, § 34 ; HGB § 89b;
Gründe:
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