Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 02.09.2022 teilweise aufgehoben und auf der ersten Stufe der erhobenen Stufenklage (Berufungsantrag zu 1.) insgesamt wie folgt neu gefasst:
a) b) 2. 3. 4.
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