BAG - Urteil vom 20.06.2017
3 AZR 540/16
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1; BetrAVG § 1 Abs. 3; BetrAVG § 3; BGB § 240; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 242; BGB § 249; BGB § 305 Abs. 1; BGB § 305c Abs. 1; BGB § 305c Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 3; BGB § 310 Abs. 3; BGB § 310 Abs. 4; BGB § 313 Abs. 1; BGB § 313 Abs. 2; BGB § 313 Abs. 3; BGB § 779; BayLBG Art. 4 Abs. 1; ArbGG § 72 Abs. 5; ZPO § 551 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
LAG München, vom 31.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 904/15
ArbG München, vom 01.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 32 Ca 14732/13

Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen GeschäftsbedingungenKeine Inhaltskontrolle bei Einzelfallumständen bei VertragsbedingungenUnangemessene Benachteiligung durch Verstoß gegen das Transparenzgebot und das BestimmtheitsgebotReichweite der gerichtlichen Inhaltskontrolle bei VertragsbedingungenInhaltskontrolle und zivilrechtliches Vertragsleitbild des gegenseitigen Nachgebens und VerständnissesUnangemessene Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers durch den ArbeitgeberSchuldrechtliches Äquivalenzprinzip als Teil der InhaltskontrolleSchadensersatz und Hinweis- und Informationspflichten des ArbeitgebersAnforderungen an die RevisionsbegründungTeilweise Parallelentscheidung zu BAG, 3 AZR 582/15 v. 15.11.2016

BAG, Urteil vom 20.06.2017 - Aktenzeichen 3 AZR 540/16

DRsp Nr. 2017/9823

Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen Keine Inhaltskontrolle bei Einzelfallumständen bei Vertragsbedingungen Unangemessene Benachteiligung durch Verstoß gegen das Transparenzgebot und das Bestimmtheitsgebot Reichweite der gerichtlichen Inhaltskontrolle bei Vertragsbedingungen Inhaltskontrolle und zivilrechtliches Vertragsleitbild des gegenseitigen Nachgebens und Verständnisses Unangemessene Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber Schuldrechtliches Äquivalenzprinzip als Teil der Inhaltskontrolle Schadensersatz und Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers Anforderungen an die Revisionsbegründung Teilweise Parallelentscheidung zu BAG, 3 AZR 582/15 v. 15.11.2016