Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. August 2015 -
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger ein Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags zusteht.
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