Ausschluß der Leistungspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers
BGH, Urteil vom 13.03.1974 - Aktenzeichen IV ZR 30/73
DRsp Nr. 1994/5589
Ausschluß der Leistungspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers
Die Ausschlußklausel des § 11 Nr. 6 AKB findet auch dann Anwendung, wenn für mehrere Kraftfahrzeuge eine einheitliche Händlerversicherung genommen ist und eines dieser Kraftfahrzeuge durch ein anderes beschädigt wird.