Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 30. Juli 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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