Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 9. Zivilsenat - vom 21. August 2012 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsge richt zurückverwiesen.
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