Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 7. Zivilsenat - vom 4. Juli 2019 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als auf die Berufung des Klägers das Urteil des Landgerichts Heilbronn - 4. Zivilkammer - vom 7. November 2018 teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 5.294,02 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8. März 2018 zu zahlen. Die Berufung des Klägers wird auch insoweit zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5.294,02 € festgesetzt.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|