BayObLG vom 02.04.1984
1 ObOWi 116/84
Normen:
OWiG § 33 Abs.1 Nr.1;
Fundstellen:
DRsp IV(468)146d
VRS 67, 132

BayObLG - 02.04.1984 (1 ObOWi 116/84) - DRsp Nr. 1992/7197

BayObLG, vom 02.04.1984 - Aktenzeichen 1 ObOWi 116/84

DRsp Nr. 1992/7197

Keine Unterbrechung der Verfolungsverjährung nach Abs. 1 Nr. 1 durch das an eine andere Polizeidienststelle gerichtete polizeiliche Ersuchen um Ermittlung und anschließende Vernehmung des Führers des Tatfahrzeugs, auch wenn der Betroffene in dem Ersuchen als möglicher Täter bezeichnet wird.

Normenkette:

OWiG § 33 Abs.1 Nr.1;