BayObLG - 07.11.1984 (RReg 1 St 291/84) - DRsp Nr. 1992/7160
BayObLG, vom 07.11.1984 - Aktenzeichen RReg 1 St 291/84
DRsp Nr. 1992/7160
Berechtigtes Sich-Entfernen vom Unfallort (§ 142 Abs. 2 Nr.2) unter dem Gesichtspunkt der mutmaßlichen Einwilligung möglicherweise auch dann, wenn der Geschädigte (hier: als Neffe) nicht in persönlichen Beziehungen zum Unfallverursacher steht.