BayObLG vom 16.03.1984
RReg 1 St 47/81
Normen:
StVO § 2 Abs.2, § 3 Abs.2 a;
Fundstellen:
DRsp II(286)194a-b
VRS 67, 136

BayObLG - 16.03.1984 (RReg 1 St 47/81) - DRsp Nr. 1992/7200

BayObLG, vom 16.03.1984 - Aktenzeichen RReg 1 St 47/81

DRsp Nr. 1992/7200

Der Vertrauensgrundsatz gilt nicht gegenüber einem Radfahrer, der dem Kraftfahrer auf der für ihn linken Fahrbahnseite entgegenkommt, ohne deutlich zu erkennen zu geben, daß er auf dieser Fahrbahnseite bleiben will; (b) erhöhte Sorgfaltspflicht für den Fall, daß es sich bei dem Radfahrer um ein Kind handelt.

Normenkette:

StVO § 2 Abs.2, § 3 Abs.2 a;