BayObLG - 19.02.1974 (6 St 647/73 OWi) - DRsp Nr. 1994/7592
BayObLG, vom 19.02.1974 - Aktenzeichen 6 St 647/73 OWi
DRsp Nr. 1994/7592
Zur Frage, ob ein unter Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften gewonnenes Beweismittel in der Hauptverhandlung verwertet werden darf (hier: Geschwindigkeitsfeststellung durch ein dem Täterfahrzeug nachfolgendes Polizeifahrzeug auf einer Strecke von 8 bis 10 km im Abstand zwischen 10 und 25 m bei Geschwindigkeiten bis zu 140 km/h).