BayObLG - Beschluß vom 02.10.1980
3 ObOWi 114/80
Normen:
GüKG § 48 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
NStZ 1981, 109

BayObLG - Beschluß vom 02.10.1980 (3 ObOWi 114/80) - DRsp Nr. 1996/21765

BayObLG, Beschluß vom 02.10.1980 - Aktenzeichen 3 ObOWi 114/80

DRsp Nr. 1996/21765

»Grundsätzlich gehören durch Leasingverträge beschaffte Fahrzeuge weder dem Unternehmer noch sind sie von ihm auf Abzahlung gekauft; lediglich dann, wenn der Leasingvertrag unkündbar ist und eine bindende Verpflichtung des Leasingnehmers besteht, den Vertragsgegenstand zu Eigentum zu übernehmen, ist ein Leasingvertrag als Kauf auf Abzahlung anzusehen; ein bloßes Optionsrecht reicht dafür nicht aus.«

Normenkette:

GüKG § 48 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen
NStZ 1981, 109