BayObLG - Beschluß vom 02.10.1980 (3 ObOWi 114/80) - DRsp Nr. 1996/21765
BayObLG, Beschluß vom 02.10.1980 - Aktenzeichen 3 ObOWi 114/80
DRsp Nr. 1996/21765
»Grundsätzlich gehören durch Leasingverträge beschaffte Fahrzeuge weder dem Unternehmer noch sind sie von ihm auf Abzahlung gekauft; lediglich dann, wenn der Leasingvertrag unkündbar ist und eine bindende Verpflichtung des Leasingnehmers besteht, den Vertragsgegenstand zu Eigentum zu übernehmen, ist ein Leasingvertrag als Kauf auf Abzahlung anzusehen; ein bloßes Optionsrecht reicht dafür nicht aus.«