BayObLG - Beschluß vom 04.06.1976 (1 ObOWi 178/76) - DRsp Nr. 1994/7567
BayObLG, Beschluß vom 04.06.1976 - Aktenzeichen 1 ObOWi 178/76
DRsp Nr. 1994/7567
Daß der Fahrzeugführer ausgestiegen ist, macht ein nicht länger als drei Minuten dauerndes Halten nicht zum Parken, solange er in der Lage ist, jederzeit wieder den Fahrersitz einzunehmen und wegzufahren.