BayObLG - Beschluß vom 07.02.1980 (2 St 478/79) - DRsp Nr. 1994/7519
BayObLG, Beschluß vom 07.02.1980 - Aktenzeichen 2 St 478/79
DRsp Nr. 1994/7519
Bemerkt ein Linksabbieger im innerörtlichen Verkehr, daß ihm ein anderer schnellerer Verkehrsteilnehmer auf einem einspurigen Kraftfahrzeug folgt, so entfällt die Pflicht zur zweiten Rückschau nicht schon deshalb, weil der Vordermann nur unter Mißachtung einer durchgezogenen Fahrstreifenbegrenzung links überholt werden kann.