BayObLG - Beschluß vom 07.03.1985
1 ObOWi 58/85
Normen:
StVZO § 34 ;
Fundstellen:
DAR 1986, 242 (Rüth)

BayObLG - Beschluß vom 07.03.1985 (1 ObOWi 58/85) - DRsp Nr. 1998/9385

BayObLG, Beschluß vom 07.03.1985 - Aktenzeichen 1 ObOWi 58/85

DRsp Nr. 1998/9385

Wurde die Überladung eines Kraftfahrzeugs unter Verstoß gegen eichrechtliche Vorschriften mit einer nicht geeichten Waage festgestellt, kann dieses ergebnis gleichwohl verwertet werden, wenn sich das Amtsgericht mit der Frage der Zuverlässigkeit des Wiegeergebnisses in den Entscheidungsgründen näher befaßt hat.

Normenkette:

StVZO § 34 ;
Fundstellen
DAR 1986, 242 (Rüth)