Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen am 16.2.1995 in seiner Anwesenheit wegen zweier tateinheitlich begangener Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zur Geldbuße von 200 DM.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|