BayObLG - Beschluß vom 08.03.1979 (1 ObOWi 689/78) - DRsp Nr. 1994/7531
BayObLG, Beschluß vom 08.03.1979 - Aktenzeichen 1 ObOWi 689/78
DRsp Nr. 1994/7531
Wer ein unbefugt auf seinem Grund abgestelltes fremdes Kraftfahrzeug auf die Straße schiebt und dort in einer den Verkehr störenden Stellung beläßt, verstößt gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO.