BayObLG - Beschluß vom 09.06.1983 (RReg 1 St 95/83) - DRsp Nr. 1994/7392
BayObLG, Beschluß vom 09.06.1983 - Aktenzeichen RReg 1 St 95/83
DRsp Nr. 1994/7392
Verletzungen mit schweren Dauerschäden, die der Täter bei der Tat selbst erlitten hat, können als sowohl in der Person des Täters als auch in der Tat liegende besondere Umstände angesehen werden.