BayObLG - Beschluß vom 10.03.1971 (RReg 1 St 513/71 OWi) - DRsp Nr. 1994/7613
BayObLG, Beschluß vom 10.03.1971 - Aktenzeichen RReg 1 St 513/71 OWi
DRsp Nr. 1994/7613
Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen ein in Abwesenheit des Betroffenen verkündetes Sachurteil wird im Bußgeldverfahren auch durch Zustellung des Urteil an den Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, in Lauf gesetzt.