BayObLG - Beschluß vom 10.08.1982 (1 ObOWi 270/82) - DRsp Nr. 1994/7421
BayObLG, Beschluß vom 10.08.1982 - Aktenzeichen 1 ObOWi 270/82
DRsp Nr. 1994/7421
Der Fahrzeughalter ermöglicht die Benutzung seines in vorschriftswidrigem Zustand befindlichen Kraftfahrzeugs durch Dritte nicht schon dadurch fahrlässig, daß er die Fahrzeugschlüssel innerhalb der Familienwohnung an einer Familienangehörigen zugänglichen Stelle aufbewahrt.