BayObLG - Beschluß vom 10.08.1982
1 ObOWi 270/82
Normen:
StVZO § 31 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 63, 300

BayObLG - Beschluß vom 10.08.1982 (1 ObOWi 270/82) - DRsp Nr. 1994/7421

BayObLG, Beschluß vom 10.08.1982 - Aktenzeichen 1 ObOWi 270/82

DRsp Nr. 1994/7421

Der Fahrzeughalter ermöglicht die Benutzung seines in vorschriftswidrigem Zustand befindlichen Kraftfahrzeugs durch Dritte nicht schon dadurch fahrlässig, daß er die Fahrzeugschlüssel innerhalb der Familienwohnung an einer Familienangehörigen zugänglichen Stelle aufbewahrt.

Normenkette:

StVZO § 31 Abs. 2 ;
Fundstellen
VRS 63, 300