BayObLG - Beschluß vom 11.09.1980 (1 ObOWi 31/80) - DRsp Nr. 1994/7489
BayObLG, Beschluß vom 11.09.1980 - Aktenzeichen 1 ObOWi 31/80
DRsp Nr. 1994/7489
Das Anbringen eines Skiträger-Kastens am Heck eines Omnibusses führt jedenfalls dann, wenn dieses Fahrzeugteil als solches (also ohne eine etwa in ihm beförderter Ladung) das Fahrverhalten nicht beeinflußt, nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.