BayObLG - Beschluß vom 12.01.1983 (RReg 1 St 363/82) - DRsp Nr. 1994/7408
BayObLG, Beschluß vom 12.01.1983 - Aktenzeichen RReg 1 St 363/82
DRsp Nr. 1994/7408
Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d. StGB setzt voraus, daß die besondere Gefahrenlage an einer der in der Vorschrift genannten Straßenstellen zu der vom Täter durch das zu schnelle Fahren hervorgerufenen Gefahr beigetragen hat; ein bloßes örtliches Zusammentreffen genügt nicht.