BayObLG - Beschluß vom 12.02.1985 (2 ObOWi 13/85) - DRsp Nr. 1998/9376
BayObLG, Beschluß vom 12.02.1985 - Aktenzeichen 2 ObOWi 13/85
DRsp Nr. 1998/9376
Hat das Amtsgericht das Verfahren gem. § 47 Abs. 2 Satz 1 OWiG ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt, obwohl die Zustimmung erforderlich war, steht der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluß die Beschwerde zu, über die nach § 73 Abs. 1GVG das Landgericht zu entscheiden hat.