BayObLG - Beschluß vom 12.10.1981 (1 ObOWi 360/81) - DRsp Nr. 1994/7458
BayObLG, Beschluß vom 12.10.1981 - Aktenzeichen 1 ObOWi 360/81
DRsp Nr. 1994/7458
Der Erwerber eines fabrikneuen Kraftfahrzeuganhängers ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der Reifengröße mit den Angaben im Fahrzeugschein zu überprüfen.