Das Amtsgericht hatte die Betroffenen - ein Ehepaar - wegen vier sachlich zusammentreffender Fälle "des fahrlässigen Zulassens der Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs über 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht trotz Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um 12,6 %, 9,8 %, 13,0 % und 13,0 %" zu Geldbußen von dreimal 125 Euro und einmal 75 Euro verurteilt.
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