BayObLG - Beschluß vom 16.02.1982
1 ObOWi 563/81
Normen:
StVO § 4 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
VRS 62, 380

BayObLG - Beschluß vom 16.02.1982 (1 ObOWi 563/81) - DRsp Nr. 1994/7438

BayObLG, Beschluß vom 16.02.1982 - Aktenzeichen 1 ObOWi 563/81

DRsp Nr. 1994/7438

Ein Kraftfahrer muß seinen Abstand zu seinem Vordermann grundsätzlich nicht so bemessen, daß er ein Auffahren auch dann vermeiden kann, wenn der Vordermann plötzlich zum Stillstand abbremst, ohne daß dabei die Bremsleuchten an seinem Fahrzeug aufleuchten.

Normenkette:

StVO § 4 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen
VRS 62, 380