BayObLG - Beschluß vom 17.05.1983 (RReg 2 St 63/83) - DRsp Nr. 1994/7395
BayObLG, Beschluß vom 17.05.1983 - Aktenzeichen RReg 2 St 63/83
DRsp Nr. 1994/7395
Bei einem Unfallbeteiligten, der ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug und einen Gartenzaun angefahren und beschädigt hat, gehört die alkoholische Beeinflussung nicht zu den Umständen, deren Feststellung er nach § 142StGB ermöglichen muß.