BayObLG - Beschluß vom 18.07.1980
2 ObOWi 274/80
Normen:
StPO § 264 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 59, 270

BayObLG - Beschluß vom 18.07.1980 (2 ObOWi 274/80) - DRsp Nr. 1994/7497

BayObLG, Beschluß vom 18.07.1980 - Aktenzeichen 2 ObOWi 274/80

DRsp Nr. 1994/7497

Wird in einem Bußgeldbescheid einem Betroffenen vorgeworfen, an einem bestimmten Tag mit unvorschriftsmäßiger Beleuchtung und verkehrsunsicheren Reifen ein Fahrzeug geführt zu haben und stellt sich in der Hauptverhandlung heraus, daß diese Tat möglicherweise eine Woche früher begangen wurde, so besteht zwischen den beiden Taten nicht Tatgleichheit i.S. des § 264 StPO, so daß eine Verurteilung ausscheidet.

Normenkette:

StPO § 264 Abs. 1 ;
Fundstellen
VRS 59, 270