BayObLG - Beschluß vom 18.09.1980
1 ObOWi 449/80
Normen:
StPO §§ 261, 267 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1981, 59
VRS 61, 41

BayObLG - Beschluß vom 18.09.1980 (1 ObOWi 449/80) - DRsp Nr. 1994/7488

BayObLG, Beschluß vom 18.09.1980 - Aktenzeichen 1 ObOWi 449/80

DRsp Nr. 1994/7488

Wird die Überzeugung von der Täterschaft des Betroffenen auf einen Vergleich bei der Tat gefertigten Lichtbilder mit dem Erscheinungsbild des Betroffenen gestützt, so sind nähere Darlegungen über die dem Vergleich zugrundeliegenden Übereinstimmungen erforderlich.

Normenkette:

StPO §§ 261, 267 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 1981, 59
VRS 61, 41