BayObLG - Beschluß vom 18.11.1982 (1 ObOWi 237/82) - DRsp Nr. 1994/7413
BayObLG, Beschluß vom 18.11.1982 - Aktenzeichen 1 ObOWi 237/82
DRsp Nr. 1994/7413
Darin, daß in der Hauptverhandlung der in zulässiger Weise in Vertretung des Betroffenen erschienene Verteidiger im Namen des Betroffenen dessen Einlassung dem Gericht vorträgt, liegt eine Vernehmung des Betroffenen, die die Verjährung unterbricht.