BayObLG - Beschluß vom 18.12.1972
5 St 630/72 OWi
Normen:
OWiG § 73 Abs. 3 Satz 1, § 74 Abs. 1 ; StPO § 244 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 44, 361

BayObLG - Beschluß vom 18.12.1972 (5 St 630/72 OWi) - DRsp Nr. 1994/7606

BayObLG, Beschluß vom 18.12.1972 - Aktenzeichen 5 St 630/72 OWi

DRsp Nr. 1994/7606

Im Bußgeldverfahren hat das Amtsgericht die Vernehmung des Betroffenen durch einen ersuchten Richter anzuordnen, wenn der Betroffene dies beantragt hat, seinem Erscheinen in der Hauptverhandlung triftige Gründe entgegenstehen und keine sonstigen Gründe das Absehen von einer solchen Vernehmung rechtfertigen.

Normenkette:

OWiG § 73 Abs. 3 Satz 1, § 74 Abs. 1 ; StPO § 244 Abs. 2 ;
Fundstellen
VRS 44, 361