tabestand:
Der Betroffene fuhr am 6.7.1995 gegen O.40 Uhr mit dem Pkw auf der BAB A 73 in Richtung Nürnberg. Zwischen den Anschlußstellen Ronhof und Westring ist durch Zeichen 274 die Höchstgeschwindigkeit für die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr auf 80 km/h beschränkt. Der Betroffene. hielt eine Geschwindigkeit von mindestens 149 km/h ein. Unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlags von 10 % ergibt dies eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 54 km/h.
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