BayObLG - Beschluß vom 21.07.1981 (1 ObOWi 59/81) - DRsp Nr. 1994/7464
BayObLG, Beschluß vom 21.07.1981 - Aktenzeichen 1 ObOWi 59/81
DRsp Nr. 1994/7464
Zumindest dann, wenn sich ein über die Stelle des beabsichtigten Linksabbiegens zurückreichender Verkehrsstau gebildet hat, entfällt die Pflicht des Linksabbiegers zur zweiten Rückschau nicht deshalb, weil er nur unter Mißachtung einer in der Fahrbahnmitte verlaufenden Fahrstreifenbegrenzung links überholt werden kann.