BayObLG - Beschluß vom 22.04.1983 (RReg 1 St 96/83) - DRsp Nr. 1994/7399
BayObLG, Beschluß vom 22.04.1983 - Aktenzeichen RReg 1 St 96/83
DRsp Nr. 1994/7399
Das eine Voraussetzung einer Verurteilung wegen Gefährdung des Bahnverkehrs bildende Tatbestandsmerkmal der Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert ist nicht schon deshalb verwirklicht, weil bei der Tat das vom Täter geführte, ihm jedoch nicht gehörende Kraftfahrzeug gefährdet worden ist, mit dem er in den Gleisbereich geraten ist und hierdurch die Sicherheit des Bahnverkehrs beeinträchtigt hat.