BayObLG - Beschluß vom 23.04.1985 (2 ObOWi 76/85) - DRsp Nr. 1998/9400
BayObLG, Beschluß vom 23.04.1985 - Aktenzeichen 2 ObOWi 76/85
DRsp Nr. 1998/9400
Wer ein gebrauchtes Kraftfahrzeug im Fachhandel erwirbt, darf sich in der Regel wie beim Erwerb eines neues Fahrzeugs darauf verlassen, daß sich auf ihm Reifen der dafür vorgesehenen Größe befinden anders kann es beim Erwerb aus privater Hand liegen, besonders wenn dem Erwerber die Person des Veräußerers nicht oder nicht als zuverlässig bekannt ist.